Die ECE-Genehmigung gemäß Regelung Nr. 30 erteilt vom KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) bevollmächtigt den Hersteller der "WINRUN 330+" zur Produktion von Luftreifen und gibt auf internationaler Ebene eine Vergleichsmöglichkeit bezüglich der Erfüllung einheitlicher technischer Vorschriften. Dabei steht die Regelung Nr. 30 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) für die Einhaltung der einheitlichen Bedingungen für die Genehmigung der Luftreifen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger.
Die ECE-Genehmigung gemäß Regelung Nr. 117 erteilt vom KBA (Kraftfahrt-Bundesamt)
bevollmächtigt den Hersteller der „WINRUN 330+“ zur Produktion von Luftreifen und gibt auf internationaler Ebene eine Vergleichsmöglichkeit bezüglich der Erfüllung einheitlicher technischer Vorschriften. Die hierfür vergebene Nummer ist spezifisch und nicht austauschbar. An der ECE-Nummer ist eine Menge erkennbar: Ziffer „1“ neben dem „E“ steht für das Land, in dem die Prüfungen durchgeführt werden, in diesem Fall Deutschland. Die "117" steht für die Einhaltung der einheitlichen Bedingungen für die Genehmigung der Reifen hinsichtlich der Rollgeräuschemissionen und der Haftung auf nassen Oberflächen.